ZULASSUNG

  • Seit mehr als 30 Jahren bin ich für meine Mandanten tätig.

Die Zulassung erfolgte im Oktober 1980 durch den Präsidenten des Landgerichts Duisburg. Durch die Zulassung als Rechtsbeistand kann und darf ich, ebenso wie ein Rechtsanwalt, Rechtsberatung entgeltlich durchführen.

Seit Anfang 1981 bin ich Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Durch die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer bin ich befugt, vor den Gerichten aufzutreten und mündlich zu verhandeln.
In Angelegenheiten, in denen Anwaltszwang besteht, darf ich vor dem Landgericht oder Familiengericht nicht auftreten.

1980 = Zulassung als Rechtsbeistand
1981 = Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

 

Mitgliedschaften:

  • Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein)
  • Mitglied im Düsseldorfer Anwaltsverein, Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in Oberhausen/Mülheim an der Ruhr
  • Durch den Justizminister des Landes NRW in den Berufsbildungsausschuss bei der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Düsseldorf berufen

 

 

 

 

 

 

Meine Fortbildungs-Maßnahmen

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