ZULASSUNG
- Seit mehr als 30 Jahren bin ich für meine Mandanten tätig.
Die Zulassung erfolgte im Oktober 1980 durch den Präsidenten des Landgerichts Duisburg. Durch die Zulassung als Rechtsbeistand kann und darf ich, ebenso wie ein Rechtsanwalt, Rechtsberatung entgeltlich durchführen.
Seit Anfang 1981 bin ich Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Durch die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer bin ich befugt, vor den Gerichten aufzutreten und mündlich zu verhandeln.
In Angelegenheiten, in denen Anwaltszwang besteht, darf ich vor dem Landgericht oder Familiengericht nicht auftreten.
1980 = Zulassung als Rechtsbeistand
1981 = Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Mitgliedschaften:
- Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein)
- Mitglied im Düsseldorfer Anwaltsverein, Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in Oberhausen/Mülheim an der Ruhr
- Durch den Justizminister des Landes NRW in den Berufsbildungsausschuss bei der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Düsseldorf berufen
Meine Fortbildungs-Maßnahmen
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Im Jahr 2006 Fortbildungsbescheinigung 2006
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Im Jahr 2007 Fortbildungsbescheinigung 2007
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Im Jahr 2008 Fortbildungsbescheinigung 2008
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Im Jahr 2009 Fortbildungsbescheinigung 2009
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Im Jahr 2010 Fortbildungsbescheinigung 2010
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Im Jahr 2011 Fortbildungsbescheinigung 2011
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Im Jahr 2012 Fortbildungsbescheinigung 2012
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Im Jahr 2013 Fortbildungsbescheinigung 2013
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Im Jahr 2014 Fortbildungsbescheinigung 2014
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Im Jahr 2015 Fortbildungsbescheinigung 2015-6
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Im Jahr 2015 Fortbildungsbescheinigung 2015
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Im Jahr 2016 Fortbildungsbescheinigung 2016
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Im Jahr 2017 Fortbildungsbescheinigung 2017
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Im Jahr 2018 Fortbildungsbescheinigung 2018