MIETRECHT
Mietrecht und Wohnungseigentum
Grundlage des Mietverhältnisses ist der zwischen den Mietparteien geschlossene Mietvertrag. Ob alle vertraglichen Vereinbarungen auch Geltung haben, entscheidet in vielen Fällen das Amtsgericht. Mangelhaftes Ausfüllen des Mietvertrages lassen viele Streitigkeiten aufkommen, aber auch bei den Betriebskosten sind Vermieter und Mieter oft unterschiedlicher Meinung.
Der Wohnungseigentümer ist nicht sein eigener „Hausherr“. Er muss Rücksicht auf die anderen Wohnungseigentümer nehmen. Das führt oft zu Streitigkeiten. In Wohnungseigentumssachen entscheidet in erster Instanz vor dem Amtsgericht der Amtsrichter. Ob es sich um rückständige Hausgeldforderungen oder um Streitigkeiten wegen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum handelt, der Richter entscheidet. Ob diese Entscheidung angefochten werden kann, hängt auch hier vom Gegenstandswert ab. Eine Berufung gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts ist nur zulässig, wenn der Beschwerdewert 600,00 € übersteigt.
Im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht gibt es oft viele Fragen. Lassen Sie sich beraten. Guter Rat muss nicht teuer sein, obgleich gerade in Mietsachen oder in Wohnungseigentumssachen sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Gegenstandswert berechnen.
Fragen Sie deshalb vorher, welche Gebühren anfallen werden. Inzwischen bin ich auch Mitglied im DAV und in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.